Zusatzjobs

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Was ist ein Zusatzjob?
Zusatzjobs ermöglichen Empfängern von Arbeitslosengeld II berufliche Kompetenzen zu erwerben bzw. zu erweitern. Dadurch werden ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessert und die Integration in das Erwerbsleben erleichtert.

In welchen Bereichen können die Arbeitsgelegenheiten gestaltet werden?
Es muss sich um Tätigkeiten mit gemeinnützigem Charakter handeln, d.h., sie müssen im öffentlichen Interesse sein. Außerdem müssen Arbeitsgelegenheiten zusätzlich sein, damit keine bestehenden sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze gefährdet bzw. potenzielle verhindert werden. Zusätzlich ist eine Aufgabe dann, wenn sie sonst nicht oder nicht in diesem Umfang ausgeführt werden würde. Mögliche Einsatzgebiete finden sich 
- im haustechnischen und hauswirtschaftlichen Bereich,
- bei der pädagogischen Arbeit,
- in der Verwaltung,
- bei Fahrdiensten,
- in der Tierpflege, im Umweltschutz usw.

Wer kommt als Einsatzgeber in Frage?
Jeder Verein, jede Einrichtung (gGmbH, Stiftung, Kirchengemeinde), die gemeinnützig und im öffentlichen Interesse tätig ist.

Wer wird als Maßnahmeteilnehmer zugewiesen?
Zu einer Arbeitsgelegenheit werden Personen zugewiesen, die mindestens ein Jahr arbeitslos sind. Jede/r Teilnehmer/in schließt mit der Jobcenter eine Eingliederungsvereinbarung, deren Bestandteil die Arbeitsgelegenheit ist.

Welche Aufgaben hat der Einsatzgeber?
Der Einsatzgeber teilt die Arbeit im Rahmen der genehmigten Arbeitsgelegenheiten zu. Es leitet an und gewährleistet die Organisation vor Ort. Er stellt die Arbeitsmittel und Arbeitsmaterialien und erfasst die Arbeitszeit.

Wie hoch sind die Kosten für den Einsatzgeber?
Die Maßnahme ist für die Einsatzstelle unentgeltlich.

Wie lange dauert die Maßnahme?
Arbeitsgelegenheiten werden bei BEST im Umfang zwischen drei und sechs Monaten durchgeführt. Über individuelle Verlängerungen entscheidet das jeweilige Jobcenter.

Wie hoch ist der Arbeitsumfang?
Der Arbeitsumfang beträgt je nach Vereinbarung zwischen 15 und 30 Stunden in der Woche.

Was erhalten Mitarbeiter für Ihre Tätigkeit?
Die Maßnahmeteilnehmer erhalten eine Mehraufwandsentschädigung pro geleisteter Arbeitsstunde zusätzlich zum Arbeitslosengeld II.

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    für Arbeit und Integration

Träger: BEST gGmbH | Mainzerstr. 8 | 56154 Boppard / Rhein | Sitz der
Gesellschaft: Boppard / Rhein Registergericht: Koblenz 5a HRB 4123
Umsatzsteuer-Identifikations-Nr. DE 0884987   Geschäftsführer:
Werner Bleidt und Franz-Josef Rünz

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Arbeit
Denn wie wir an einem Leib viele Glieder haben, aber nicht alle Glieder dieselbe Aufgabe haben, so sind wir viele ein Leib in Christus, aber untereinander ist einer des andern Glied, und haben verschiedene Gaben nach der Gnade, die uns gegeben ist. (Römer 12, 4-6)

Was macht BEST?
BEST organisiert den konkreten Einsatz in eine zuvor vom Jobcenter genehmigte Arbeitsgelegenheit. Sozialpädagogische Fachkräfte begleiten und unterstützen den gesamten Einsatzverlauf.

Mit unserer Unterstützung sollen die Teilnehmer/-innen
- einen Arbeitsplatz und die damit
  verbundenen Aufgaben kennen lernen,
- Tagesstruktur entwickeln und sich an
  kontinuierliche Arbeit gewöhnen, 
- Arbeitsanforderungen bewältigen lernen,
- lebenspraktischen Fähigkeiten und
  Kenntnisse erwerben,
- ihr Selbstwertgefühl stärken und ihre
  Persönlichkeit entwickeln,
- ihre persönlichen Fähigkeiten und
  Ressourcen erkennen,
- zu Selbsthilfe und Selbstbestimmung
  ermutigt werden
- und wieder in den ersten Arbeitsmarkt
  integriert werden.

Im Auftrag von

 AA
Jobcenter
     - Stadt Koblenz
     - Landkreis Cochem-Zell
     - Boppard
     - Bingen


Evangelisch in Koblenz
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Evangelische Kirchengemeinde Cochem
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Stadt Koblenz
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Landkreis Cochem-Zell
Landkreis Cochem-Zell