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Was
ist ein Zusatzjob?
Zusatzjobs ermöglichen Empfängern von Arbeitslosengeld II berufliche Kompetenzen zu erwerben bzw. zu erweitern. Dadurch werden ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessert und die Integration in das Erwerbsleben erleichtert.
In welchen Bereichen können die Arbeitsgelegenheiten gestaltet werden?
Es muss sich um Tätigkeiten mit gemeinnützigem Charakter
handeln, d.h., sie müssen im öffentlichen Interesse sein. Außerdem müssen Arbeitsgelegenheiten zusätzlich sein, damit keine bestehenden sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze gefährdet bzw. potenzielle verhindert werden. Zusätzlich ist eine Aufgabe dann, wenn sie sonst nicht oder nicht in diesem Umfang ausgeführt werden würde. Mögliche Einsatzgebiete finden sich
im haustechnischen und hauswirtschaftlichen Bereich,
bei der pädagogischen Arbeit,
in der Verwaltung,
bei Fahrdiensten,
in der Tierpflege, im Umweltschutz usw.
Wer kommt als Einsatzgeber in Frage?
Jeder Verein, jede Einrichtung (gGmbH, Stiftung, Kirchengemeinde), die gemeinnützig und im öffentlichen Interesse tätig ist.
Wer wird als Maßnahmeteilnehmer zugewiesen?
Zu einer Arbeitsgelegenheit werden Personen zugewiesen, die mindestens ein Jahr arbeitslos sind. Jede/r Teilnehmer/in schließt mit der
Jobcenter eine Eingliederungsvereinbarung, deren Bestandteil die Arbeitsgelegenheit ist.
Welche Aufgaben hat der Einsatzgeber?
Der Einsatzgeber teilt die Arbeit im Rahmen der genehmigten Arbeitsgelegenheiten zu.
Es leitet an und gewährleistet die Organisation vor Ort. Er stellt die Arbeitsmittel und Arbeitsmaterialien und erfasst die Arbeitszeit.
Wie hoch sind die Kosten für den Einsatzgeber?
Die Maßnahme ist für die Einsatzstelle unentgeltlich.
Wie lange dauert die Maßnahme?
Arbeitsgelegenheiten werden bei BEST im Umfang zwischen drei und sechs Monaten durchgeführt. Über individuelle Verlängerungen entscheidet
das jeweilige Jobcenter.
Wie hoch ist der Arbeitsumfang?
Der Arbeitsumfang beträgt je nach Vereinbarung zwischen 15 und 30 Stunden in der Woche.
Was erhalten Mitarbeiter für Ihre Tätigkeit?
Die Maßnahmeteilnehmer erhalten eine Mehraufwandsentschädigung pro geleisteter Arbeitsstunde
zusätzlich zum Arbeitslosengeld II.
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