Was
ist die Rheinwerkstatt (WfbM)?
Menschen, die wegen Art oder Schwere einer Behinderung nicht, noch
nicht oder nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt
werden können, erhalten eine angemessene berufliche Bildung und eine
Beschäftigung zu einem ihrer Leistung angemessenen Arbeitsentgelt aus
dem Arbeitsergebnis.
Arbeitsmöglichkeiten bestehen in den Bereichen Holz, Metall,
Gärtnerei, Hausmeisterei, Konfektionierung, Verpackung,
Hauswirtschaft, Werbetechnik, kaufmännische Verwaltung und Beschaffung,
Montage und Post, Haus- und Außentechnik, in Lebensmittelgeschäften
und Kiosken und in der Öl- und Senfmühle.
Hilfen erhalten vor allem die Menschen, bei denen eine psychische
Beeinträchtigung im Vordergrund steht. Geschultes und qualifiziertes
Fachpersonal, wie Meister und Gesellen mit entsprechender
Zusatzqualifikation, flankiert durch den Begleitenden Dienst stehen
gerne zur Verfügung.
Betreuung, Förderung und Anleitung ist durch Fachpersonal von Montag bis Freitag gewährleistet. Haupt- und
Zwischenmahlzeiten können an diesen Tagen in der Rheinwerkstatt
eingenommen werden. Wenn es erforderlich ist, bieten wir einen
Fahrdienst an. Selbstverständlich bieten wir die
Möglichkeit der Teilnahme an Maßnahmen zur Förderung der Persönlichkeit.
Wer
kann das Angebot der Rheinwerkstatt
in Anspruch nehmen?
In der Rheinwerkstatt finden Menschen mit psychischen Behinderungen
Arbeit und Beschäftigung. Der menschliche, christliche Umgang in der
Gemeinschaft wird verbunden mit einer akzeptierenden und zugewandten
Grundhaltung. Um offene Fragen bzgl. einer Aufnahme abzuklären,
stehen Mitarbeiter der Rheinwerkstatt zur Verfügung.
Was
ist mit anderen Hilfsangeboten?
Die Arbeit der Rheinwerkstatt versteht sich als Teil eines
gemeindepsychiatrischen Verbundes. Die Inanspruchnahme zusätzlicher
Angebote wie Wohnheimunterbringung, Betreutes Wohnen, Kontakt- und
Informationsstelle, die Konsultation
niedergelassener Fachärzte, die Belegung von Fördermaßnahmen und
Kursen und der Integration
werden gefördert bzw. die Hilfestellung dazu gegeben.
Was
sind die rechtlichen Grundlagen?
Die rechtlichen Grundlagen sind im SGB IX u. XII, der Werkstättenverordnung,
nebst den anderen Sozialgesetzbüchern (verschiedene Teile) festgeschrieben.
Die Rheinwerkstatt ist Mitglied in der LAG/WfbM und der BAG/WfbM.
Über
die Aufnahmen berät der Fachausschuss die Kostenträger.
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Träger:
Bethesda-St. Martin gGmbH | Mainzer Str. 8 | 56154 Boppard
HRB 7111 Koblenz | Geschäftsf.: Werner Bleidt, Franz-Josef Rünz
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