Rheinwerkstatt

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Was ist die Rheinwerkstatt (WfbM)?

Menschen, die wegen Art oder Schwere einer Behinderung nicht, noch nicht oder nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können, erhalten eine angemessene berufliche Bildung und eine Beschäftigung zu einem ihrer Leistung angemessenen Arbeitsentgelt aus dem Arbeitsergebnis.

Arbeitsmöglichkeiten bestehen in den Bereichen Holz, Metall, Gärtnerei, Hausmeisterei, Konfektionierung, Verpackung, Hauswirtschaft, Werbetechnik, kaufmännische Verwaltung und Beschaffung, Montage und Post, Haus- und Außentechnik, in Lebensmittelgeschäften und Kiosken und in der Öl- und Senfmühle.

Hilfen erhalten vor allem die Menschen, bei denen eine psychische Beeinträchtigung im Vordergrund steht. Geschultes und qualifiziertes Fachpersonal, wie Meister und Gesellen mit entsprechender Zusatzqualifikation, flankiert durch den Begleitenden Dienst stehen gerne zur Verfügung.

Betreuung, Förderung und Anleitung ist durch Fachpersonal von Montag bis Freitag gewährleistet. Haupt- und Zwischenmahlzeiten können an diesen Tagen in der Rheinwerkstatt eingenommen werden. Wenn es erforderlich ist, bieten wir einen Fahrdienst an. Selbstverständlich bieten wir die Möglichkeit der Teilnahme an Maßnahmen zur Förderung der Persönlichkeit.

Wer kann das Angebot der Rheinwerkstatt  in Anspruch nehmen?

In der Rheinwerkstatt finden Menschen mit psychischen Behinderungen Arbeit und Beschäftigung. Der menschliche, christliche Umgang in der Gemeinschaft wird verbunden mit einer akzeptierenden und zugewandten Grundhaltung. Um offene Fragen bzgl. einer Aufnahme abzuklären, stehen Mitarbeiter der Rheinwerkstatt zur Verfügung.

Was ist mit anderen Hilfsangeboten?

Die Arbeit der Rheinwerkstatt versteht sich als Teil eines gemeindepsychiatrischen Verbundes. Die Inanspruchnahme zusätzlicher Angebote wie Wohnheimunterbringung, Betreutes Wohnen, Kontakt- und Informationsstelle, die Konsultation niedergelassener Fachärzte, die Belegung von Fördermaßnahmen und Kursen und der Integration werden gefördert bzw. die Hilfestellung dazu gegeben.

Was sind die rechtlichen Grundlagen?

Die rechtlichen Grundlagen sind im SGB IX u. XII, der Werkstättenverordnung, nebst den anderen Sozialgesetzbüchern (verschiedene Teile) festgeschrieben. Die Rheinwerkstatt ist Mitglied in der LAG/WfbM und der BAG/WfbM. 

Über die Aufnahmen berät der Fachausschuss die Kostenträger.

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Träger: Bethesda-St. Martin gGmbH | Mainzer Str. 8 | 56154 Boppard
HRB 7111 Koblenz | Geschäftsf.: Werner Bleidt, Franz-Josef Rünz

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Angebote der Rheinwerkstatt Boppard

- angemessene berufliche Bildung
- eine Beschäftigung zu einem der Leistungsfähigkeit angemessenen Arbeitsentgelt aus dem Arbeitsergebnis
- Tagesstrukturierung durch eine sinnvolle Arbeitstätigkeit, durch gemeinsame Mahlzeiten und Pausen sowie ergänzende Angebote
- Möglichkeit, Leistungsfähigkeit zu entwickeln, zu erhöhen oder wiederzugewinnen
- Weiterentwicklung der Persönlichkeit
- Angebot an Bildungsmaßnahmen im  Eingangsverfahren, im Berufsbildungsbereich und im Arbeitsbereich
- Betreuung, Anleitung und Förderung durch qualifiziertes Personal und Begleitenden Dienst
- Mitwirkung der Beschäftigten durch den Werkstattrat
- Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung

In der Rheinwerkstatt können Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation und Teilhabe im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich durchlaufen werden. Bei der Erbringung eines Mindestmaßes an wirtschaftlich verwertbarer Arbeit ist eine dauerhafte Beschäftigung im Arbeitsbereich möglich.